Baugutachten

Durch einen zertifizierten Bausachverständige werden komplexe bauliche Sachverhalte im Rahmen der Begutachtung bewertet und alle aufkommenden Fragen klar verständlich sowie nachvollziehbar dargestellt. Im Rahmen der beratenen Begutachtung unterstützen wir Sie bei der Planung, Durchführung und bautechnische überwachung Ihres Bauvorhabens und dessen einzelnen Maßnahmen.

In einem Baugutachten wird in einer konkreten baulichen Fragestellung verbindlich beantwortet, ob ein Gewerk einen Baumangel aufweist. Ist das der Fall, wird im Baugutachten der Mängelunwert definiert bzw. festgelegt und dargestellt, wie der Mangel sach- und fachgerecht beseitigt werden kann. Der Mängelunwert bildet den negativen Wert eines Mangels und kann über die zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten ermittelt werden. Kann der festgestellte Mangel nicht mehr behoben werden, wird mit dem Gutachten bestimmt, welche Beeinträchtigung sich aus dem Vorhandensein des Mangels bei der beabsichtigten Nutzung ergibt.

Es ist immer wichtig, ob eine vollständige Mängelbeseitigung möglich ist oder ob nach einer Mängelbeseitigung noch Minderwerte vorhanden sind. Zur Wertberechnung der Mängel im Baugutachten ist festzustellen wie hoch die Mängelbeseitigungskosten insgesamt sein werden, dazu zählen zunächst einmal die Kosten einer sach- und fachgerechten Instandsetzung.

Bei Begutachtung von Baumängeln bewerten wir die Situation vor Ort, stellen Baumängel fest und bewerten, ob ggf. ein Bauschaden vorliegt. In dem Falle eines Bauschadens ermitteln wir neben der detaillierten Mängelbeschreibung die Kosten einer ordnungsgemäßen Instandsetzung und beziffern die eventuell verbleibene Wertminderung aus dem Bauschaden.

Eine nicht durchgeführte Einweisung oder fehlende Unterlagen können ebenfalls einen Mangel darstellen. Grundsätzlich sollte eine Dokumentation aller Gewerke, aller technischen Einrichtungen sowie Unterlagen, die für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Geräte erforderlich sind vorhanden sein. Dazu gehört auch die Erklärung, dass Sie zur Bedienung bautechnischer Anlagen befähigt sind.

Neben den klassischen Baugutachten gibt es noch weitere Formen von Gutachten. Dazu zählen das Schimmelgutachten bei dem vor Ort zusätzlich Proben entnommen und labortechnisch untersucht werden. Eine weitere Form bildet das IQ-ZERT-Versicherungsgutachten welches unabhängig von Versicherungen beauftragt werden sollte. Zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten kommt das Gerichtsgutachten zum Tragen, bei der der Sachverständige an Gerichtsverhandlungen teilnimmt.

Tätigkeitsbereich

Mitte, Moabit, Hansaviertel, Tiergarten, Wedding, Gesundbrunnen, Friedrichshain, Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Malchow, Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Grunewald, Westend, Halensee, Spandau, Haselhorst, Siemensstadt, Staaken, Gatow, Kladow, Hakenfelde, Falkenhagener Feld, Wilhelmstadt, Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Plänterwald, Baumschulenweg, Johannisthal, Niederschöneweide, Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf, Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Grünau, Müggelheim, Schmöckwitz, Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Hellersdorf, Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Falkenberg, Hohenschönhausen, Wartenberg, Fennpfuhl, Rummelsburg, Reinickendorf, Tegel, Konradshöhe, Heiligensee, Frohnau, Hermsdorf, Waidmannslust, Lübars, Wittenau, Märkisches Viertel, Borsigwalde, Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Hohen-Neuendorf, Stolpe, Borgsdorf, Summt, Basdorf, Schönwalde, Schönerlinde, Basdorf, Hobrechstfelde, Zepernick, Röntgental, Panketal, Schönow, Eichwerder, Schwanebeck, Lindenberg

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